1. Papst und Kardinäle
An der Spitze der katholischen Kirche steht der Papst. Er ist die höchste Autorität in Fragen der Lehre und der Kirchenordnung. Nach kirchlicher Lehre sind lehramtliche Aussagen des Papstes in Fragen des Glaubens und der Moral unter bestimmten, eng gesetzten, Bedingungen als unfehlbar anzusehen (päpstliche Unfehlbarkeit).
Ihm zur Seite stehen als seine engsten und wichtigsten Mitarbeiter die Kardinäle, die sowohl in der als Kurie bezeichneten kirchlichen Zentralverwaltung tääle), als auch an der Spitze wichtiger Bischofssitze stehen (s.u.). Bis auf wenige Ausnahmen ist jeder Kardinal ein geweihter Bischof.
2. Erzbischöfe, Bischöfe und Metropoliten
Alle Bischöfe wie auch der Papst haben von der Weihe her die gleiche Stufe. Von der Leitungsgewalt steht der Papst an der Spitze, gefolgt von den Metropoliten, den Vorstehern der Kirchenprovinzen; und den Diözesanbischöfen, meist kurz Bischöfe genannt. Ein Metropolit ist selbst ein Diözesanbischof und hat nur wenige Vorrechte. Ein Diözesanbischof ist Leiter einer Ortskirche, in der Regel einer Diözese (Bistum). Ein Erzbischof ist ein Diözesanbischof eines Erzbistums oder ein Ehrentitel eines Bischofs.
Regional ist die katholische Kirche in Ortskirchen (Diözesen) gegliedert. Kirchenprovinzen bestehen aus mehreren Diözesen und stellen eine Zwischenebene zum Papst dar. Sie bestehen im lateinischem Ritus aus einem Metropolitanbistum, welches in der Regel auch ein Erzbistum ist; und mehreren weiteren Bistümern, die auch als Suffragane (Suffraganbistümer) bezeichnet werden. Die Bischöfe eines oder mehrerer Staaten treffen regelmäßig in Bischofskonferenzen zusammen.
3. Nuntien, Weihbischöfe, Titularbischöfe
Der Heilige Stuhl unterhält als originäres Völkerrechtssubjekt diplomatische Vertretungen bei den Staaten. Diese werden jeweils durch einen Apostolischen Nuntius geleitet, welchem zudem die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Ortskirchen übertragen ist. Ein Nuntius ist stets ein Titularerzbischof, d. h. ein Bischof geweiht auf den Namen eines untergegangenen antiken Erzbistums. Daneben gibt es weitere Ämter innerhalb der Kurie, die mit der Bischofsweihe und mit einem Titel eines Erzbischofs oder Bischofs einer untergegangenen Diözese verbunden sind.
Weihbischöfe – im Ausland Auxiliarbischöfe genannt – können den Diözesanbischof einer Diözese unterstützen. Sie sind von der Weihe her vollwertige Bischöfe, d. h. sie dürfen wie ein Diözesanbischof alle sakramentalen Handlungen ausführen; sie haben aber keine Leitungsgewalt in der Diözese und sind daher dem Diözesanbischof unterstellt. Ein Weihbischof ist stets ein Titularbischof, d. h. er ist geweiht auf den Namen eines untergegangenen antiken Bistums. Viele Bistümer haben mehrere Weihbischöfe, die entweder Teilgebiete des Bistums betreuen oder mit besonderen Teilaufgaben wie zum Beispiel Jugendarbeit betraut sind.
Die Weihe auf den Namen untergegangener Bistümer bei Weihbischöfen und anderen Bischöfen, die keine Diözesanbischöfe sind, rührt daher, dass ursprünglich das Bischofsamt immer mit der Leitung eines Bistums verbunden war. Heute deutet man diese Praxis als Unterstreichung der von der Weihe her Gleichrangigkeit aller Bischöfe und der Leitung einer Teilkirche als Teil aller ihrer Mitglieder.
4. Dekan (Dechant) und Dekanat – Priester und Pfarreien
Mitarbeiter der Bischöfe sind die Priester und für den nicht priesterlichen Dienst die Diakone. Die Kirchenmitglieder selbst sind lokal zu Pfarreien – regional auch Pfarren genannt – zusammengeschlossen, denen ein Priester als Pfarrer vorsteht. Verwaltungsrechtlich werden manchmal mehrere Pfarreien zu einem Dekanat zusammengefasst und vom zuständigen Bischof wird ein Pfarrer der betroffenen Pfarreien zum Dechant (Dekan) ernannt oder von der Priesterkonferenz des Dekanats gewählt und durch den Ortsbischof bestätigt. Zunehmend werden in einigen Ländern, so auch in Deutschland, vor allem wegen des Priestermangels auch mehrere Pfarreien zu einer Seelsorgeeinheit (Pfarrverband) zusammengefasst, wobei die Pfarreien in vielen Bereichen selbständig bleiben.
5. Katholische Studentengemeinden
Katholische Studentengemeinden sind eine spezielle Seelsorgeeinheit. Sie sind meist nicht selbstständig, sondern einer bestehenden Pfarrei angegliedert, sie unterstehen aber direkt dem Bistum.
6. Gemeinschaften
Daneben gibt es zahlreiche katholische Laiengemeinschaften. In Deutschland sind viele katholische Jugendverbände im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) organisiert. Die Zahl vom BDKJ unabhängiger Jugendbewegungen, die vor allem in neuen geistlichen Gemeinschaften beheimatet sind, wächst. Zur katholischen Kirche gehören einige teilweise auch überregionale Hilfswerke. Im deutschen Raum bekannt ist zum Beispiel die Caritas. Die katholische Kirche gilt mit rund 100.000 Beschäftigten in Deutschland als größter Arbeitgeber.
7. Orden und andere Formen des religiösen Lebens
Ebenfalls vertreten sind die verschiedenen kirchenrechtlich anerkannten Formen des religiösen Lebens, von Ordensgemeinschaften und Säkularinstituten bis zu den sogenannten anderen Formen des religiösen Lebens, nämlich Eremiten und Anachoreten (CIC, Can. 603) und Jungfrauen (Can. 604). Abgesehen von Priester-Mönchen gehören die Mitglieder der verschiedenen Formen des religiösen Lebens nicht der Hierarchie an und werden trotz häufiger gegensätzlicher Behauptung in keiner Weise von der Kirche finanziell unterhalten.
8. Gottesvolk
Alle Stände und Gemeinschaften der Kirche bilden gemeinsam das Gottesvolk. Jeder Katholik hat durch Taufe, Beichte, Kommunion und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat, vgl. Zweites Vatikanisches Konzil).
Wie die Kirche selbst hat auch die Heilige Messe eine bestimmte Struktur, so dass es dem katholischen Christen möglich ist, an jeder Heiligen Messe des gleichen Ritus' auch im Ausland teilzunehmen. Auch das katholische Kirchenjahr bietet immer wiederkehrende Feste und Gedenktage.











