Was ist ein Dogma?
Unter einem Dogma (griech. dógma, „Meinung, Denkart, Lehrsatz“; Plural Dogmen oder seltener nach dem Griechischen Dogmata) versteht man eine fest stehende Definition oder eine grundlegende Lehrmeinung, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich gilt.
Wie entwickel(te)n sich Dogmen?
Als Hauptquelle für die Glaubenswahrheiten der katholischen Kirche kann wohl das Wort Gottes, die Verkündigung Jesu Christi selbst gelten, die in späterer Zeit verschriftlicht wurde und uns heute in den Evangelien vorliegt. Auch die Tradition, als eine zweite Quelle unseres Glaubens, überliefert wichtige Glaubensinhalte der Urchristenheit, die bis heute bewahrt geblieben sind. Viele Dogmen, so zum Beispiel das Dogma der Heiligen Dreifaltigkeit, das Dogma der Hölle, das Dogma des Fegefeuers, das Dogma des päpstlichen Primats u.ä, gehen direkt auf Jesus Christus zurück, der von sich selbst sagte: "Ich bin der Weg die Wahrheit und das Leben. Ich öffne meinen Mund und rede in Gleichnissen, ich verkünde die verborgenen Geheimisse vom Anfang der Welt." (Joh 14,6 / Mt 13,35). Andere Dogmen wiederum wurden aus dem Lichte der uns Menschen gegebenen Vernunft abgeleitet und theologisch ausgearbeitet. Seit Beginn der Geschichte der Menschen mit Gott, durchläuft die Menschheit einen dynamischen Erkennungs- und Wachstumsprozess. Da Jesus Christus seiner Kirche den Beistand des Heiligen Geistes verheißen hat, offenbart der Geist Gottes die jenseitigen Geheimnisse zur Zeit, die Gott dafür gesetzt hat. So leben wir heute in einem Jahrhundert, in der wir z.B. die Barmherzigkeit Gottes durch die Offenbarungen an Sr. Faustyna in ungeahnter Weise erfahren dürfen, was für das Volk Gottes im Mittelalter noch in weiter Ferne war. Dieser Beistand ist es, der die Kirche vor dem Abgleiten in dogmatische Fehlentscheidungen bewahrt. Alle theologischen Irrungen, die es ohne Zweifel nach wie vor gibt und immer gab, waren nie Bestandteil einer dogmatischen Glaubenswahrheit.
Die katholische Kirche kann auf eine Geschichte von knappen 2000 Jahren zurückblicken. In diesen Jahren hatten Theologen und allerlei kluge Köpfe, Heilige, Kleriker und Laien jede Menge Gelegenheit zum Nachdenken und Philospohieren über Bibelauslegungen, Glaubenssätze und Religionsfragen. Vielfach beeinflusst durch göttliches Eingreifen, geführt vom heiligen Geist und durch das Wissen der alten Kirche bereichert, kristallisierten sich aus diesem Jahrtausende alten Erfahrungsschatz grundlegende Glaubensgrundsätze heraus.
Schon in den ersten Jahrhunderten des ersten Jahrtausends nach Christi Geburt formulierte sich das Apostolische Glaubensbekenntnis aus dem frühchristlichen Glauben heraus, welches erst viel später zum Dogma erhoben wurde. Es ist klar zu erkennen, dass die Kirche in Glaubensfragen aus ihrer geschichtlichen Gesamtheit schöpft: von den Kirchenvätern bis zum heutigen Tag.
Die päpstliche Unfehlbarkeit
Die katholische Kirche hat im I. Vatikanischen Konzil (1870) definiert, dass ein Dogma ein Satz göttlichen und katholischen Glaubens ist, der durch das allgemeine und ordentliche Lehramt (affirmativ) oder durch konziliare oder päpstliche Definition definitiv als von Gott offenbarte und zu glaubende Wahrheit verkündet wird. Dies ist die päpstliche Infabillität, also die päpstliche Unfehlbarkeit. Seit dem II. Vatikanischen Konzil dürfen hierfür auch Aussagen darstellender Texte verwandt werden.
Natürlich gilt der Pontifex (Papst), welcher ebenfalls ein Mensch mit all seinen Schwächen ist, nicht im Allgemeinen und zu jeder Zeit als unfehlbar. Papst Pius IX. erhob im Zuge des I. vatikanischen Konzils den schon viel älteren Glauben an die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma und setzte die Bedingung ein, dass der Papst in seiner unfehlbaren Funktion in Glaubensfragen "ex cathedra" (von der kathedra aus) sprechen muss. Die Kathedra ist seit der Antike das Symbol der Vollmacht eines öffentlichen Amtsträgers. Im Kirchenbau des Christentums bekam die Kathedra (Thron der göttlichen Verkündigung) eines Bischofs immer einen heravorgehobenen Platz direkt am Altar. Die Kathedra des Bischofs von Rom (also dem Papst, der zu allererst immer auch Bischof von Rom und Nachfolger des Heiligen Petrus ist) befindet sich im Lateran; die Kathedra des Heiligen Petrus (mit Reliquienschrein) im Petersdom (cathedra petri). Der Papst ist nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen nur dann in Glaubensfragen unfehlbar (dogmatisch), wenn er von diesem Verkündigungsort in seiner Unfehlbarkeitsfunktion in Glaubens- oder Sittenfragen zum Volk spricht.
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Es ist sehr wichtig zu verstehen, dass die von Jesus Christus eingesetzte Kirche sein mystischer Leib ist. Der Papst ist der Nachfolger des heiligen Apostels und ersten Papstes Petrus, irdischer Stellvertreter Christi und somit des himmlischen Reiches auf Erden: als Oberhaupt der weltumspannenden, hierarchischen katholischen Kirche. Jesus selbst setzte das Papstamt mit folgenden Worten ein:
Matthäus 16: 18-19: Einsetzung des Papstamtes
18 Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. 19 Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.
Ebenfalls verhieß Jesus selbst seinen Jüngern die Führung durch den heiligen Geist Gottes:
Joh 20,21-23 : Vollmacht zur Sündenvergebung
Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden nachlasst, dem sind sie nachgelassen, wem ihr sie behaltet, dem sind sie behalten
Der Papst wird als Stellvertreter Gottes in diesem eng gesteckten Rahmen durch den Heiligen Geist geführt. Verkündet der Papst ex cathedra, spricht, wie es auch die wundervolle Darstellung von Berninis cathedra petri (s.o.) darstellt, Gott durch ihn zu den Menschen dieser Welt und verkündet neue Glaubenswahrheiten. Diese Verkündigungen sind Realitäten und Wahrheiten; Einblicke in göttliche Mysterien, die in der jeweiligen Zeitenfülle gewährt werden.
Dogmen - unantastbare Wahrheiten?
Die Dogmen der katholischen Kirche gelten im allgemeinen als unwiderruflich. Sie sind jedoch offen für Präzisierungen sowie „Neuinterpretationen“ in veränderten Kontexten und in neuem Sprachgebrauch. Es gibt deshalb durchaus eine Geschichtlichkeit des Dogmas:
„Was diese Geschichtlichkeit angeht, muss zunächst bedacht werden, dass der Sinn, den die Glaubensaussagen haben, teilweise von der Aussagekraft der zu einer bestimmten Zeit und unter bestimmten Umständen angewandten Sprache abhängt. Außerdem kommt es bisweilen vor, dass eine dogmatische Wahrheit zunächst in unvollständiger, aber deshalb nicht falscher Weise ausgedrückt wird und später im größeren Zusammenhängen des Glaubens und der menschlichen Erkenntnisse betrachtet und dadurch vollständiger und vollkommener dargestellt wird. Ferner will die Kirche in ihren neuen Aussagen das, was in der Heiligen Schrift und in den Aussagen der früheren Überlieferungen schon einigermaßen enthalten ist, bestätigen oder erhellen, sie pflegt dabei aber zugleich an die Lösung bestimmter Fragen und die Beseitigung von Irrtümern zu denken. All dem muss man Rechnung tragen, um jene Aussagen richtig zu deuten. Schließlich unterscheiden sich zwar die Wahrheiten, die die Kirche in ihren dogmatischen Formeln wirklich lehren will, von dem wandelbaren Denken einer Zeit und können auch ohne es zum Ausdruck gebracht werden; trotzdem kann es aber bisweilen geschehen, dass jene Wahrheiten auch vom Lehramt in Worten vorgetragen werden, die Spuren solchen Denkens an sich tragen.“
(Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Mysterium ecclesiae zur katholischen Lehre über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute vom 24. Juni 1973, Trier 1975 (Nachkonziliare Dokumentation 43) Nr. V, S. 147 f.)
Das Dogma der Unfehlbarkeit sagt dabei nichts über eine "vollendete" Heiligkeit der Glieder der Kirche aus. Die Kirche ist keine Gemeinschaft von Heiligen, sondern eine Gemeinschaft des Heiligen im Heiligen und pilgert zum Ziel der Heiligkeit. Der selige Kardinal Newman beschreibt in seiner Kirchenlehre, dass Gott sein kirchliches Werkzeug der Verkündigung zwar vor dogmatischen Verirrungen und dem völligen Schiffbruch bewahrt, aber dabei nicht ein Wunder nach dem anderen wirkt, sondern mit der menschlichen Schwäche zusammen agiert. Deshalb ist es wesentlich für die Kirche ihren Glauben allezeit zu läutern, und zu unterscheiden was menschliche Schwäche und was Gottes Wahrheit ist.
Zuguterletzt
Eine heutzutage oftmals vergessene, aber für das Seelenheil eines Menschen unglaublich wichtige Tatsache findet sich im Volkskatechismus des Heiligen Papstes Pius X. formuliert:
Katechismus der katholischen Kirche
199. Wann ist der Papst unfehlbar?
Der Papst ist unfehlbar, wenn er in seiner Eigenschaft als Hirte und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten, apostolischen Autorität eine den Glauben oder die Sitten betreffende Lehre für die ganze Kirche verbindlich definiert.
200. Welche Sünde begeht jemand, der nicht an de feierliche Definition des Papstes glaubt?
Wer nicht an die feierlichen Definitionen des Papstes glaubt oder sie auch nur bezweifelt, sündigt gegen den Glauben und, wenn er hartnäckig in diesem Unglauben verharrt, ist er kein Katholik mehr, sondern Häretiker [Folge: Exkommunikation, Anm.d. Autors].
201. Wozu hat Gott dem Papst die Gabe der Unfehlbarkeit verliehen?
Gott hat dem Papst die Gabe der Unfehlbarkeit verliehen, damit wir alle hinsichtlich der Wahrheit, welche die Kirche lehrt, gewiss und gesichert seien.
202. Wann ist definiert worden, dass der Papst unfehlbar ist?
Das der Papst unfehlbar ist, ist von der Kirche auf dem I. Vatikanischen Konzil definiert worden, und wer sich anmaßen würde, dieser Definition zu widersprechen, wäre ein Häretiker und exkommuniziert.
203. Hat die Kirche durch die Definition, dass der Papst unfehlbar ist, vielleicht eine neue Glaubenswahrheit aufgestellt?
Nein, die Kirche hat durch diese Definition keine neue Glaubenswahrheit aufgestellt, sondern nur, um neuen Irrtümern entgegenzutreten, definiert, dass die Unfehlbarkeit des Papstes, die bereits in der Heiligen Schrift und in der Überlieferung enthalten ist, eine von Gott geoffenbarte Wahrheit ist und darum als Dogma oder Glaubensartikel geglaubt werden muss.
Das Streben eines Menschen muss immer der Wahrheit dienlich sein. Die Wahrheit zu finden, sie zu erkennen, zu leben und zu verteidigen ist verpflichtende Verantwortung eines jeden Menschen. Auch in Zeiten eines immer stärker um sich greifenden Subjektivismus bleibt die Wahrheit unveränderlich objektiv. Wer Wahrheit subjektiv denkt, ist auf dem Holzweg - denn das würde bedeuten, dass es keine Wahrheit gäbe. Wenn es aber keine objektive Wahrheit gibt, dann ist es auch egal, ob ich meinen nächsten töte oder ihm in Nächstenliebe friedfertig diene. Die katholische Moraltheologie lehrt, dass eine schlechte Handlung nicht durch ihre subjektiv gute Absicht automatisch eine gute Handlung wird. Die Wahrheit (und somit auch das Gute und Rechte) ist objektiv. Dogmen sind objektiv geoffenbarte Wahrheiten, die unabhängig vom subjektiven Einzelglauben der Menschen ihre volle Gültigkeit behalten. Gott ändert sich nicht - er ist gestern, heute und in Zukunft der wesenhaft Gleiche.
Die Dogmen sind uns von Gott gegebene Wahrheiten, welche uns helfen die richtigen, rechten und wahren Dinge zu glauben. Im Laufe der Zeit hat der himmlische Vater uns immer mehr Einblick in die Realität des Glaubens geschenkt. Das Absagen einer einzigen dieser Wahrheiten wäre eine schwere Zurückweisung der Gnade Gottes, welcher sich den Menschen durch das Werkzeug seiner gestifteten Kirche Tag für Tag offenbart. Nach 2000 Jahren einer Kirche, die als Hüterin der ursprünglichen apostolischen Glaubensüberlieferung die reine Lehre Christi bewahrte und bewahrt, können wir uns glücklich schätzen solch einen tiefen Einblick in das Wesen, die Pläne und Vorgehensweisen des Herrn bekommen zu dürfen. Dogmen sind den Menschen Führung und Rahmen, Richtlinie und Fokussierung auf den wahren Glauben. Sie sind die sichere Führung zu reellem, wahren Gottesverständnis. Sie sind Realität! Nur wer alle Dogmen vollständig als Glaubensgut anerkennt, befindet sich in der vollen Einheit mit der Heiligen Kirche Jesu Christi.
Nachfolgend finden Sie die dogmatischen 245 katholischen Glaubenssätze mit dem Status "De Fide" - also der höchsten Glaubensgewissheit und -autorität, welche die katholische Kirche zu geben vermag, aufgelistet.
- Die 245 Dogmen der katholischen Kirche -
Die Lehre von Gott dem Einen der Wesenheit nach
1. Gott, unser Schöpfer und Herr, kann aus den geschaffenen Dingen durch das natürliche Licht der Vernunft mit Sicherheit erkannt werden.
2. Das Dasein Gottes ist nicht bloß Gegenstand der natürlichen Vernunfterkenntnis, sondern auch Gegenstand des übernatürlichen Glaubens.
3. Gottes Wesen ist für den Menschen unbegreiflich.
4. Die Seligen des Himmels besitzen eine unmittelbare, intuitive Erkenntnis des göttlichen Wesens.
5. Die unmittelbare Gottanschauung übersteigt das natürliche Erkenntnisvermögen der menschlichen Seele, ist also übernatürlich.
6. Um Gott wirklich unmittelbar zu schauen, bedarf die Seele des Glorienlichtes.
7. Gottes Wesen ist auch für die Seligen des Himmels unbegreiflich.
8. Die göttlichen Eigenschaften sind sowohl mit der göttlichen Wesenheit als auch unter sich real identisch.
9. Gott ist absolut vollkommen.
10. Gott ist in jeder Vollkommenheit absolut unendlich.
11. Gott ist absolut einfach.
12. Es gibt nur einen einzigen Gott.
13. Der eine Gott ist im ontologischen Sinn wahrer Gott.
14. Gott besitzt eine unendliche Erkenntniskraft.
15. Gott ist die absolute ontologische Güte in sich und in Beziehung zu anderen.
16. Gott ist absolut unveränderlich.
17. Gott ist ewig.
18. Gott ist unermesslich und absolut raumlos.
19. Gott ist im geschaffenen Raum überall gegenwärtig.
20. Das Erkennen Gottes ist unendlich.
21. Gott erkennt alles bloß Mögliche.
22. Gott erkennt alles Wirkliche in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
23. Gott sieht in der scientia visionis auch die zukünftigen freien Handlungen der vernünftigen Geschöpfe mit unfehlbarer Gewissheit voraus.
24. Das Wollen Gottes ist unendlich.
25. Gott will und liebt sich selbst mit Notwendigkeit, die außergöttlichen Dinge hingegen mit Freiheit.
26. Gott ist allmächtig.
27. Gott ist der Herr des Himmels und der Erde.
28. Gott ist unendlich gerecht.
29. Gott ist unendlich barmherzig.
30. Gott ist absolut wahrhaftig.
31. Gott ist absolut treu.
32. Gott ist die absolute sittliche Güte oder Heiligkeit.
33. Gott ist die absolute wohlwollende Güte.
Die Lehre von Gott dem Dreipersönlichen
34. In Gott sind drei Personen, der Vater, der Sohn und der Hl. Geist. Jede der drei Personen besitzt numerisch dieselbe göttliche Wesenheit.
35. Es gibt in Gott zwei innergöttliche Hervorgänge.
36. Subjekt der innergöttlichen Hervorgänge (im aktiven und passiven Sinn) sind die göttlichen Personen, nicht die göttliche Natur.
37. Die zweite göttliche Person geht aus der ersten durch Zeugung hervor und verhält sich deshalb zu ihr wie der Sohn zum Vater.
38. Der Hl. Geist geht aus dem Vater und dem Sohn als einem einzigen Prinzip durch eine einzige Hauchung hervor.
39. Der Hl. Geist geht nicht durch Zeugung hervor.
40. Die Relationen in Gott sind mit der göttlichen Wesenheit real identisch.
41. In Gott ist alles eins, soweit nicht ein Gegensatz der Relation vorhanden ist.
42. Die drei göttlichen Personen sind ineinander.
43. Alle Tätigkeiten nach außen sind den drei Personen gemeinsam.
Die Lehre von Gott dem Schöpfer
44. Alles, was existiert, wurde seiner ganzen Substanz nach von Gott aus nichts hervorgebracht.
45. Gott wurde durch seine Güte bewogen, die Welt frei zu erschaffen.
46. Die Welt wurde zur Verherrlichung Gottes erschaffen.
47. Die drei göttlichen Personen sind ein einziges, gemeinsames Prinzip der Schöpfung.
48. Gott hat frei von äußerem Zwang und innerer Nötigung die Welt erschaffen.
49. Gott hat die Welt gut erschaffen.
50. Die Welt hat einen zeitlichen Anfang genommen.
51. Gott hat die Welt allein geschaffen.
52. Gott erhält alles Geschaffene im Dasein.
53. Gott schützt und leitet durch seine Vorsehung alles Geschaffene.
54. Der erste Mensch wurde von Gott erschaffen.
55. Der Mensch besteht aus zwei Wesensbestandteilen, einem materiellen Leib und einer geistigen Seele.
56. Die vernünftige Seele ist unmittelbar die Wesensform des Leibes.
57. Jeder Mensch besitzt eine individuelle unsterbliche Seele.
58. Gott hat dem Menschen ein übernatürliches Endziel gesetzt.
59. Die Stammeltern waren vor dem Sündenfall mit der heiligmachenden Gnade ausgestattet.
60. Die Stammeltern sündigten durch Übertretung des göttlichen Prüfgebotes schwer.
61. Die Stammeltern verloren durch die Sünde die heiligmachende Gnade und zogen sich den Zorn und Unwillen Gottes zu.
62. Die Stammeltern verfielen dem Tod und der Herrschaft des Teufels.
63. Die Sünde Adams ist durch Abstammung, nicht durch Nachahmung auf alle seine Nachkommen übergegangen.
64. Die Erbsünde wird durch natürliche Zeugung fortgepflanzt.
65. Im Stand der Erbsünde ist der Mensch der heiligmachenden Gnade und ihrer Gefolgschaft sowie der präternaturalen Integritätsgaben beraubt.
66. Die Seelen, die im Stande der Erbsünde aus dem Leben scheiden, sind von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen.
67. Gott erschuf am Anfang der Zeit geistige Wesen (Engel) aus nichts.
68. Die Natur der Engel ist geistig.
69. Die bösen Geister (Dämonen) wurden von Gott gut erschaffen; sie wurden durch ihre eigene Schuld böse.
70. Die sekundäre Aufgabe der guten Engel ist der Schutz der Menschen und die Sorge für ihr Heil.
71. Der Teufel besitzt auf Grund der Sünde Adams eine gewisse Herrschaft über die Menschen.
Die Lehre von der Person des Erlösers
72. Jesus Christus ist wahrer Gott und wesenhafter Gottessohn.
73. Christus hat einen wirklichen Leib, nicht einen Scheinleib angenommen.
74. Christus hat nicht bloß einen Leib, sondern auch eine vernünftige Seele angenommen.
75. Christus wurde aus einer Adamstochter, der Jungfrau Maria, wahrhaft gezeugt und geboren.
76. Die göttliche und die menschliche Natur sind in Christus hypostatisch, d.h. in der Einheit der Person, miteinander verbunden.
77. Die beiden Naturen Christi bestehen nach der Vereinigung ohne Verwandlung und Vermischung in ihrer Eigenart unversehrt fort.
78. Jede der beiden Naturen in Christus besitzt einen eigenen physischen Willen und eine eigene physische Wirkungsweise.
79. Die hypostatische Vereinigung der menschlichen Natur Christi mit dem göttlichen Logos erfolgte im Augenblick der Empfängnis.
80. Die hypostatische Vereinigung wird nie aufhören.
81. Der Akt der hypostatischen Union wurde von den drei göttlichen Personen gemeinsam bewirkt.
82. Die zweite göttliche Person ist allein Mensch geworden.
83. Jesus Christus ist auch als Mensch der natürliche Sohn Gottes.
84. Der Gottmensch Jesus Christus ist mit einem einzigen Kult, und zwar mit dem Gott allein zukommenden absoluten latreutischen Kult, zu verehren.
85. Die göttlichen und menschlichen Prädikate Christi sind dem einen fleischgewordenen Logos zuzuteilen.
86. Christus war frei von jeder Sünde, sowohl von der Erbsünde als auch von jeder persönlichen Sünde.
87. Die menschliche Natur Christi war körperlichen Leiden unterworfen.
Die Lehre vom Werk des Erlösers
88. Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, um die Menschen zu erlösen.
89. Der gefallene Mensch kann sich nicht selbst erlösen.
90. Christus ist den Menschen Gesetzgeber und Richter.
91. Der Gottmensch Jesus Christus ist Hoherpriester.
92. Christus hat sich am Kreuz als wahres und eigentliches Opfer Gott dargebracht.
93. Christus hat uns durch seinen Opfertod am Kreuze losgekauft und mit Gott versöhnt.
94. Christus hat durch sein Leiden und Sterben Lohn von Gott verdient.
95. Nach dem Tode stieg Christus mit der vom Leib getrennten Seele in die Unterwelt hinab.
96. Am dritten Tage nach seinem Tode stand Christus glorreich von den Toten auf.
97. Christus fuhr mit Leib und Seele in den Himmel auf und sitzt nun zur Rechten des Vaters.
Die Lehre von der Mutter des Erlösers
98. Maria ist wahrhaft Gottesmutter.
99. Maria wurde ohne Makel der Erbsünde empfangen.
100. Maria war Jungfrau vor, in und nach der Geburt.
101. Maria empfing ohne Mitwirkung eines Mannes vom Hl. Geist.
102. Maria gebar ohne Verletzung ihrer jungfräulichen Unversehrtheit.
Anmerkung: „Die nähere Bestimmung, worin die jungfräuliche Unversehrtheit in der Geburt nach der physiologischen Seite besteht, gehört nicht zum Glauben der Kirche. Nach den Aussagen des kirchlichen Lehramtes und nach den Zeugnissen der Tradition ist jedoch daran festzuhalten, dass die Jungfräulichkeit in der Geburt von der Jungfräulichkeit in der Empfängnis verschieden ist und als ein neues Moment zu ihr hinzukommt.“
103. Maria lebte auch nach der Geburt Jesu jungfräulich.
104. Maria wurde mit Leib und Sele in den Himmel aufgenommen.
Die Lehre von der Gnade
105. Es gibt eine übernatürliche Einwirkung Gottes auf die Seelenkräfte, die der freien Willensentscheidung vorangeht.
106. Es gibt eine übernatürliche Einwirkung Gottes auf die Seelenkräfte, die mit der freien Willensentscheidung zeitlich zusammenfällt.
107. Zu jedem Heilsakt ist die innere übernatürliche Gnade Gottes (gratia elevans) absolut notwendig.
108. Zum Anfang des Glaubens und des Heiles ist die innere übernatürliche Gnade absolut notwendig.
109. Der Gerechtfertigte kann ohne besondere Hilfe Gottes nicht in der empfangenen Gerechtigkeit bis ans Ende verharren.
110. Der Gerechtfertigte ist ohne besonderes Gnadenprivileg Gottes nicht imstande, das ganze Leben hindurch alle Sünden, auch die lässlichen, zu meiden.
111. Der Mensch kann auch im gefallenen Zustand mit seiner natürlichen Erkenntniskraft religiöse und sittliche Wahrheiten erkennen.
112. Zur Verrichtung einer sittlich guten Handlung ist die heiligmachende Gnade nicht erforderlich.
113. Die Gnade kann durch natürliche Werke weder de condigno noch de congruo verdient werden.
114. Gott gibt allen gerechten hinreichende Gnade (gratia proxime vel remote sufficiens) zur Beobachtung der göttlichen Gebote.
115. Gott hat durch seinen ewigen Willensratschluss bestimmte Menschen zur ewigen Seligkeit vorherbestimmt.
116. Gott hat durch seinen ewigen Willensratschluss bestimmte Menschen wegen ihrer vorhergesehenen Sünden zur ewigen Verwerfung vorherbestimmt.
Hinweis: Nach der Lehre der Kirche gibt es eine bedingte positive Reprobation, d. h. sie erfolgt mit Rücksicht auf vorausgesehene zukünftige Missverdienste (post et propter praevisa demerita). Die Bedingtheit der positiven Reprobation ist gefordert durch die Allgemeinheit des göttlichen Heilswillens. Diese schließt aus, dass Gott von vorneherein die Verdammung bestimmter Menschen will.
117. Der menschliche Wille bleibt unter dem Einfluss der wirksamen Gnade frei. Die Gnade ist nicht unwiderstehlich.
118. Es gibt eine Gnade, die wahrhaft hinreichend ist und doch unwirksam bleibt (gratia vere et mere sufficiens).
119. Der Sünder kann und muss sich mit Hlfe der aktuellen Gnade auf den Empfang der Rechtfertigung vorbereiten.
120. Ohne Glauben ist die Rechtfertigung eines Erwachsenen nicht möglich.
121. Zum Glauben müssen noch weitere Dispositionsakte hinzukommen.
122. Die heiligmachende Gnade heiligt die Seele.
123. Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Freund Gottes.
124. Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Kind Gottes und verleiht ihm ein Anrecht auf das Erbe des Himmels.
125. Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Tempel des Hl. Geistes.
126. Mit der heiligmachenden Gnade werden die drei göttlichen oder theologischen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe eingegossen.
127. Mit der heiligmachenden Gnade werden auch die moralischen Tugenden eingegossen.
128. Ohne besondere göttliche Offenbarung kann niemand mit Glaubensgewissheit wissen, ob er sich im Stande der Gnade befindet.
129. Das Maß der empfangenen Rechtfertigungsgnade ist nicht bei allen Gerechten gleich.
130. Die empfangene Gnade kann durch gute Werke vermehrt werden.
131. Die Rechtfertigungsgnade ist verlierbar und wird durch jede schwere Sünde verloren.
132. Der Gerechte erwirbt sich durch seine guten Werke wahrhaft Anspruch auf übernatürlichen Lohn von seiten Gottes.
133. Der Gerechtfertigte verdient sich durch seine guten Werke die Vermehrung der heiligmachenden Gnade, das ewige Leben und die Vermehrung der Himmelsglorie.
Die Lehre von der Kirche
134. Die Kirche wurde von dem Gottmenschen Jesus Christus gegründet.
135. Christus hat die Kirche gestiftet, um sein Erlösungswerk für alle Zeiten fortzuführen.
136. Christus hat seiner Kirche eine hierarchische Verfassung gegeben.
137. Die den Aposteln verliehenen hierarchischen Gewalten sind auf die Bischöfe übergegangen.
138. Christus hat den Apostel Petrus zum ersten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt der ganzen Kirche bestellt, indem er ihm unmittelbar und persönlich den Jurisdiktionsprimat verlieh.
139. Nach der Anordnung Christi soll Petrus im Primat über die gesamte Kirche für alle Zeiten Nachfolger haben.
140. Die Nachfolger des Petrus im Primat sind die römischen Bischöfe.
141. Der Papst besitzt die volle und oberste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche nicht bloß in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in der Kirchenzucht und der Regierung der Kirche.
142. Der Papst ist, wenn er ex cathedra spricht, unfehlbar.
143. Christus hat die Kirche gestiftet.
144. Christus ist das Haupt der Kirche.
145. Die Kirche ist in der endgültigen Entscheidung über Glaubens- und Sittenlehren unfehlbar.
146. Der primäre Gegenstand der Unfehlbarkeit sind die formell geoffenbarten Wahrheiten der christlichen Glaubens- und Sittenlehre.
147. Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie, entweder auf dem allgemeinen Konzil versammelt oder über den Erdkreis zerstreut, eiine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit vorlegen.
148. Die von Christus gestiftete Kirche ist einzig und einig.
149. Die von Christus gestiftete Kirche ist heilig.
150. Der Kirche gehören nicht bloß heilige Glieder an, sondern auch Sünder.
151. Die von Christus gestiftete Kirche ist katholisch.
152. Die von Christus gestiftete Kirche ist apostolisch.
153. Die Zugehörigkeit zur Kirche ist für alle Menschen heilsnotwenddig.
154. Es ist erlaubt und nützlich, die Heiligen im Himmel zu verehren und sie um Fürbitte anzurufen.
155. Es ist erlaubt und nützlich, die Reliquien der Heiligen zu verehren.
156. Es ist erlaubt und nützlich, die Bilder der Heiligen zu verehren.
157. Die lebenden Gläubigen können den Seelen im Fegfeuer durch ihre Fürbitten (Suffragien) zu Hilfe kommen.
Die Lehre von den Sakramenten
158. Die Sakramntee des Neuen Bundes enthalten die Gnade, die sie bezeichnen, und verleihen sie denen, die kein Hindernis entgegensetzen.
159. Die Sakramente wirken ex opere operato.
160. Alle Sakramente des Neuen Bundes verleihen dem Empfänger die heiligmachende Gnade.
161. Drei Sakramente, die Taufe, die Firmung und der Ordo, prägen der Seele einen Charakter, d.h. eein unauslöschliches geistiges Merkmal ein und können deswegen nicht wiederholt werden.
162. Der sakramentale Charakter ist ein der Seele eingeprägtes geistiges Merkmal.
163. Alle Sakramente des Neuen Bundes wurden von Jesus Christus eingesetzt
164. Es gibt sieben Sakramente des Neuen Bundes.
165. Die Sakramente des Neuen Bundes sind für alle Menschen zum Heile notwendig.
166. Zur gültigen Spendung der Sakrament ist erforderlich, dass der Spender das sakramentale Zeichen in der rechten Weise vollzieht.
167. Der Spender muss ferner die Absicht haben, wenigstens zu tun, was die Kirche tut.
168. Zum würdigen oder fruchtbringenden Empfang der Sakramente ist beim erwachsenen Empfänger eine sittliche Disposition erforderlich.
169. Die Taufe ist ein wahres, von Jesus Christus eingesetztes Sakrament.
170. Materia remota des Taufsakramentes ist wahres und natürliches Wasser.
171. Die Taufe verleiht die Rechtfertigungsgnade.
172. Die Taufe bewirkt die Nachlassung aller Sündenstrafen, sowohl der ewigen als auch der zeitlichen.
173. Die Wassertaufe (baptimus fluminis) ist seit der Promulgation des Evangeliums für alle Menschen ohne Ausnahme zum Heile notwendig.
174. Die Taufe kann von jedem Menschen gültig gespendet werden.
175. Die Taufe kann von jedem noch nicht getauften Menschen im Pilgerstand gültig empfangen werden.
176. Die Taufe der unmündigen Kinder ist gültig und erlaubt.
177. Die Firmung ist ein wahres und eigentliches Sakrament.
178. Ordentlicher Spender der Firmung ist allein der Bischof.
179. In der Eucharistie ist der Leib und das Blut Jesu Christi wahrhaft, wirklich und wesenhaft gegenwärtig.
180. Christus wird im Altarsakrament durch Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in seinen Leib und der ganzen Substanz des Weines in sein Blut gegenwärtig.
181. Die Gestalten von Brot und Wein bestehen nach der Substanzverwandlung fort.
182. In der Eucharistie ist der Leib und das Blut Christi zugleich mit seiner Seele und seiner Gottheit und darum der ganze Christus wahrhaft gegenwärtig.
183. Unter jeder der beiden Gestalten ist der ganze Christus gegenwärtig.
184. In jedem Teil der beiden Gestalten ist nach geschehener Trennung der ganze Christus gegenwärtig.
185. Nach vollzogener Konsekration sind Christi Leib und Blut in der Eucharistie dauernd gegenwärtig.
186. Dem in der Eucharistie gegenwärtigen Christus ist der Kult der Anbetung zu erweisen.
187. Die Eucharistie ist ein wahres, von Jesus Christus eingesetztes Sakrament.
188. Die Materie zum Vollzug der Eucharistie ist Brot und Wein.
189. Für die Unmündigen ist der Empfang der Eucharistie nicht zum Heile notwendig.
190. Die zweigestaltige Kommunion ist weder auf Grund eines göttlichen Gebotes noch als Mittel zum Heile für jeden einzelnen Gläubigen notwendig.
191. Inhaber der Konsekrationsgewalt ist nur der gültig geweihte Priester.
192. Das Sakrament der Eucharistie kann von jedem getauften Menschen im Pilgerstand gültig empfangen werden, auch von den unmündigen Kindern.
193. Zum würdigen Empfang der Eucharistie ist der Gnadenstand und die rechte und fromme Gesinnung erforderlich. De fide bezüglich des Gnadenstandes.
194. Die Hl. Messe ist ein wahres und eigentliches Opfer.
195. Das Messopfer ist nicht bloß ein Lob- und Dankopfer, sondern auch ein Sühn- und Bittopfer.
196. Die Kirche hat von Christuss die Gewalt empfangen, die nach der Taufe begangenen Sünden nachzulassen.
197. Durch die kirchliche Absolution werden die Sünden wahrhaft und unmittelbar nachgelassen.
198. Die kirchliche Sündenvergebungsgewalt erstreckt sich auf alle Sünden ohne Ausnahme.
199. Die Ausübung der kirchlichen Sündenvergebungsgewalt ist ein richterlicher Akt.
200. Die im Bußgericht stattfindende Sündenvergebung ist ein wahres und eigentliches, von der Taufe verschiedenes Sakrament.
201. Die aus dem Furchtmotiv hervorgehende Reue ist ein sittlich guter und übernatürlicher Akt.
202. Das sakramentale Sündenbekenntnis ist kraft göttlichen Rechtes angeordnet und zum Heile notwendig.
203. Der Beichtpflicht unterliegen kraft göttlicher Anordnung alle schweren Sünden nach Art, Zahl und artändernden Umständen.
204. Das Bekenntnis der lässlichen Sünden ist nicht notwendig, aber erlaubt und nützlich.
205. Mit der Sündenschuld und der ewigen Strafe werden von Got nicht immer alle zeitlichen Sündenstrafen nachgelassen.
206. Der Priester hat das Recht und die Pflicht, je nach der Beschaffenheit der Sünden und der Fähigkeit des Pönitenten heilsame und entsprechende Genugtuungswerke aufzuerlegen.
207. Auch die außersakramentalen Bußwerke, wie die Verrichtung freiwilliger Bußübungen und das geduldige Ertragen göttlicher Heimsuchungen, besitzen satisfaktorischen Wert.
208. Die Form des Bußsakramentes besteht in den Absolutionsworten.
209. Die Absolution bewirkt in Verbindung mit den Akten des Pönitenten die Sündenvergebung.
210. Die Hauptwirkung des Bußsakramentes ist die Wiederversöhnung des Sünders mit Gott.
211. Das Bußsakrament ist für die nach der Taufe in schwerer Sünde Gefallenen zum Heile notwendig.
212. Inhaber der kirchlichen Absolutionsgewalt sind allein die Bischöfe und die Priester.
213. Die von Diakonen, Klerikern niedrigeren Ranges und Laien erteilte Absolution kann nicht als sakramentale Lossprechung betrachtet werden.
214. Das Bußsakrament kann von jedem Getauften, der nach der Taufe einee schwere oder lässliche Sünde begangen hat, empfangen werden.
215. Die Kirche besitzt die Gewalt, Ablässe zu verleihen.
216. Der Gebrauch der Ablässe ist für diee Gläubigen nützlich und heilsam.
217. Die Letzte Ölung (Krankensalbung) ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
218. Materia remota der Letzten Ölung ist Öl.
219. Die Form besteht in dem die Salbung begleitenden Gebet des Priesters für den Kranken.
220. Die Letzte Ölung verleiht dem Kranken heiligmachende Gnade, um ihn aufzurichten und zu stärken.
221. Die Letzte Ölung bewirkt die Nachlassung der noch vorhandenen schweren und lässlichen Sünden.
222. Die Letzte Ölung bewirkt bisweilen, wenn es dem Seelenheil dienlich ist, die Wiederherstellung der leiblichen Gesundheit.
223. Die Letzte Ölung kann nur von Bischöfen und Priestern gültig gespendet werden.
224. Die Letzte Ölung kann nur von schwerkranken Gläubigen gültig empfangen werden.
225. Die Weihe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
226. Die Priesterweihe ist Sakrament.
227. Die Bischöfe sind den Presbytern übergeordnet.
228. Das Weihesakrament verleiht dem Empfänger heiligmachende Gnade.
229. Das Weihesakrament prägt dem Empfänger einen Charakter ein.
230. Das Weihesakrament verleiht dem Empfänger eine dauernde geistliche Gewalt.
231. Der ordentliche Spender aller Weihestufen, sowohl der sakramentalen als auch der nichtsakramentalen, ist allein der gültig geweihte Bischof.
232. Die Ehe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
233. Das Ehesakrament verleiht den Ehekontrahenten heiligmachende Gnade.
Die Lehre von Gott dem Vollender
234. Der Tod ist in der gegenwärtigen Heilsordnung eine Straffolge der Sünde.
235. Alle erbsündigen Menschen sind dem Gesetz des Todes unterworfen.
236. Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes von aller Sündenschuld und Sündenstrafe frei sind, gehen in den Himmel ein.
237. Die himmlische Seligkeit dauert in alle Ewigkeit.
238. Der Grad der himmlischen Seligkeit ist bei den einzeelnen Seligen verschieden je nach dem Grade ihrer Verdienste.
239. Die Seelen derer, die im Zustand der persönlichen schweren Sünde sterben, gehen in die Hölle ein.
240. Die Höllenstrafe dauert in alle Ewigkeit.
241. Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes noch mit lässlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen belastet sind, gehen in das Fegfeuer ein.
242. Am Ende der Welt wird Christus in Herrlichkeit wiederkommen zum Gericht.
243. Alle Toten werden am Jüngsten Tage mit ihren Leibern wieder auferstehen.
244. Die Toten werden mit (numerisch) demselben Leib auferstehen, den sie auf Erden getragen haben.
245. Christus wird nach seiner Wiederkunft alle Menschen richten.
Quelle: Ludwig Ott: "Grundriss der katholischen Dogmatik"; abgetippt von paxetbonum.de












